Sehr geehrter Herr Sack, die Anlagen sind immer nach der Norm zu Prüfen nach der Sie erreichtet worden sind. Wenn Sie eine Anlage nach der TRVB 128/00 haben dann sind die entsprechenden Punkte einzuhalten. Diese TRVB fordert die Aufzeichnung wie folgt: " Die durchgeführte Prüfung ist in einem Brandschutzbuch oder einem Protokoll zu vermerken". Ein Kontrollbuch wie nun gefordert ist hier nicht angeführt.