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BST Brandschutztechnik lädt zum Austausch von Fragen und Antworten unter den am Gegenstand Interessierten: Fachleute aus Feuer­wehren, Prüf­diensten, Planungs­büros, Installa­tions­unternehmen… eine ExpertInnenrunde.

Führung des Kontrollbuches

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In der TRVB S128/12 wird die Führung eines Kontrollbuches verlangt.
Ist dieses Kontrollbuch auch für Anlagen, welche vor 2012 errichtet wurden, zu führen?
Gefragt 22, Mär 2013 von Sack Michael (150 Punkte)

Eine Antwort

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Beste Antwort
Sehr geehrter Herr Sack, die Anlagen sind immer nach der Norm zu Prüfen nach der Sie erreichtet worden sind. Wenn Sie eine Anlage nach der TRVB 128/00 haben dann sind die entsprechenden Punkte einzuhalten.  Diese TRVB fordert die Aufzeichnung wie folgt: " Die durchgeführte Prüfung ist in einem Brandschutzbuch oder einem Protokoll zu vermerken". Ein Kontrollbuch wie nun gefordert ist hier nicht angeführt.
Beantwortet 22, Mär 2013 von Andreas Chiochetti (880 Punkte)
ausgewählt 25, Mär 2013 von Sack Michael
Danke für Ihre Info. Ist sehr hilfreich.
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