Guten Tag Werner, die TRVB 128 gibt vor, dass die Einzelheiten einer Stelle im Inneren des Kastens angebracht werden. Ich sehe deshalb die Zusammenfassung mit der Kennzeichnung außen in einem Schild als nicht vereinbar an; wie praktisch dies auch immer wäre… Die Prägnanz der äußeren Schilder würde jedenfalls leiden.
Meine unbedeutende Meinung
Mit freundlichen Grüßen
Peter Chiochetti