Guten Tag, laut der TRVB 128 S von 2012 muss zur Abschlussüberprüfung (vor Inbetriebgehen) ein Druckprobenprotokoll vorliegen. Mehr steht da nicht.
Ich gehe davon aus, dass die für Trinkwasserinstallationen maßgebliche EN 806 hier zum Zug kommt. Demzufolge das 1,1 fache des Betriebsdrucks.
Der auf 10 bar festgelegte Betriebsdruck aus EN 806 kann in Löschwasseranlagen aber nur die untere Grenze bilden, wenn eine Druckerhöhungsanlage im Spiel ist, kann er höher liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Chiochetti, BST Brandschutztechnik