Wichtig ist einmal dass man sich einen Überblick darüber verschafft mit welcher Sicherungseinrichtung die Anlage derzeit ausgestattet ist. Viele Altanlagen sind meist nur mit Rücklfussverhinderer oder gar nichts ausgestattet. Zur Spülung wurde einfach ein WC am Ende der Leitung angeschlossen (zwischenzeitlich spricht man hier von einer "Alibi Spülung) .
Dies entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Aufgrund der ÖVGW W77 sind Löschwasseranlagen mindestens mit einem Rohr bzw. Systemtrenner (KAT4) oder einer Druckerhöhungsanlage mit Vorlagebehälter (freier Auslauf KAT5) abzusichern und als Stagnationsanlagen auszuführen. Die DIN 1988-600 fordert mindestens eine Absicherung mit freiem Auslauf.
Sollte Ihre Löschwasseranlage also mit Bakterien oder Keimen belastet sein muss diese mit einer Druckerhöhungsanlage mit Vorlagebehälter oder einer Füll und Entleerungsstation nachträglich ausgerüstet werden. Hier besteht dann meines Wissens nach kein Bestandsschutz mehr da es sich bei Trinkwasser um Lebensmittel handelt.