Ich bin mir über die Fragestellung nicht ganz im klaren. Meinen Sie mit Doppelkopf die Einspeisearmatur?
Grundsätzlich ist als erstes einmal zu klären nach welcher TRVB zu prüfen ist. In Ihrem Falle würde ich einmal auf die Ausgabe 1980 zurückgreifen.
Eine Einspeisearmatur ist nicht zwingend erforderlich gewesen, ein Be und Entlüftungsventile jedoch schon. Entspricht die Anlage sonst der Richtlinie Rückflussverhinderer, Dimensionierung etc.?
Ein fehlen des Be und Entlüftungsventiles ist meiner Meinung nach ein Mangel der beseitigt werden sollte und im Prüfbericht angeführt werden muss.