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BST Brandschutztechnik lädt zum Austausch von Fragen und Antworten unter den am Gegenstand Interessierten: Fachleute aus Feuer­wehren, Prüf­diensten, Planungs­büros, Installa­tions­unternehmen… eine ExpertInnenrunde.

TRVB 128 S 2012

Im Juli 2012 ist die technische Richtlinie Ortsfeste Löschwasseranlagen nass und trocken in neuer Fassung erschienen. Die Berücksichtigung der gestiegenen Ansprüche einwirkender Normen bildet den Mittelpunkt der Überarbeitung. Zum Überblick finden Sie hier das Inhaltsverzeichnis mit Hinweisen auf die wesentlichen Änderungen. Sie können die TRVB 128 S vom Bundesfeuerwehrband kaufen.

  1. Allgemeines

    Einführung wesentlicher Grundbegriffe

  2. Anwendungsbereich

    Vertiefung ausgewählter Grundbegriffe

  3. Begriffsbestimmungen

    Glossar verwendeter Fachausdrücke; siehe TRVB 001A

  4. Ausführungsvarianten Löschwasseranlagen Überblick

    Unterscheidung der Arten von Löschwasseranlagen übersichtsweise und kurze Beschreibung ihrer Funktionsweise:

    Erstmals gibt es nun Anlagen die aus einer Kombination einer Nassen mit einer Trockenen Löschwasserleitung bestehen. Auch die Anlage 2a wurde neu eingeführt.

    Die Einteilung der Anlagen besteht aus:

    Ausführung 0
    Trockene Löschwasseranlage
    Ausführung 1a
    Nasse Löschwasseranlage ohne Löschwasserentnahme für die Feuerwehr
    Ausführung 1b
    Kombination aus nasser Löschwasseranlage (Ausführung 1a) und trockener Löschwasseranlage (Ausführung 0)
    Ausführung 2a
    Nasse Löschwasseranlage und Wandhydranten mit Anschluss für die Feuerwehr (C-Festkupplung)
    Ausführung 2b
    Nasse Löschwasseranlage und Wandhydranten mit Anschluss für die Feuerwehr (C-Festkupplung), geeignet zur gleichzeitigen Verwendung (d.h. mit doppelter Leistung)
    Ausführung 3
    Nasse Löschwasseranlage und Wandhydranten ausgestattet mit C-Druckschläuchen
  5. Bestandteile von ortsfesten Löschwasseranlagen

    Anforderungen an Löschwasserleitungen und Armaturen, Löschwassereinspeisung und Noteinspeisung, Schlauchanschlussstelle, Be und Entlüftung, Entleerungseinrichtung, Wandhydranten, Sonderausführungen von Wandhydranten -- erstmals auch Schmalhydranten und Schaumhydranten --, Einbauvarianten, Einbaulagen, Türen / Türverschlüsse, Kennzeichnung, usw.

    Der anlagentechnische Teil, die sogenannte Löschwassertechnik, wurde detaillierter spezifiziert, um die Erfüllung zeitgemäßer Anforderungen zu gewährleisten. Dazu zählen die Punkte:

    • Druckerhöhungsanlagen: Aufstellungsbedingungen und Anforderungen an Energieversorgung und Steuerzentrale, Pumpenleistungen, Vorlagebehälter der Kompaktstation, Zwischenbehälter
    • Nass-Trocken-Anlagen: nur mehr mit Fremdmediumsteuerung
    • Trinkwasserabschottung: Zur Sicherstellung der Löschwasserversorung im Brandfall gegen nicht ausreichend feuerfeste Trinkwasserinstallationen
    • Druckminderung: Anforderungen und Einbauort
    • Steinfänger: Anforderungen und Einbauort, Mindestmaschenweite
    • Rohr- und Systemtrenner: Anforderungen und Einbauort
  6. Druckverhältnisse, Systemleistungen

    Komplette Überarbeitung des Punktes: Vorgabe von neuen minimalen und maximalen Drücken und Unterteilung in die verschiedenen Löschwasseranlagen

  7. Rohrleitungsdimensionierung / Hydraulische Berechnung

    Komplette Überarbeitung des Punktes: Unterteilung in die verschiedenen Löschwasseranlagen

  8. Anforderungen bei Versorgung der Löschwasseranlage über eine Sprinkleranlage

    Komplette Überarbeitung des Punktes: Unterteilung in die verschiedenen Löschwasseranlagen

  9. Entwässerung

    Neuer Punkt: Abfuhr von Wasser aus dem täglichen und Probebetrieb

  10. Umbauten und Erweiterungen

    Neuer Punkt: Gründe für eine neuerliche Abschlussprüfung

  11. Kontrollbuch

    Neuer Punkt: Verpflichtung zum Führen eines Kontrollbuches

  12. Prüfung

    Komplette Überarbeitung des Punktes: Unterteilung

    • Befähigungsprüfung für Prüfer von Löschwasseranlagen, Abschlussüberprüfung. Regelmäßige Prüfungen durch den Betreiber, Revision
    • Messaufbau: Hier wurde nun eindeutig festgelegt wie der Aufbau der Messgeräte erfolgen muss und welche Drücke vorhanden sein müssen oder dürfen
    • Druckmessung (Höchstfließdruck), Durchflussmessung und Druckmessung (Mindestfließdruck), Messungenauigkeiten der Messgeräte
    • Prüfplakette: neue Mindestanforderungen
    • Instandhaltung
    • Verweis auf die verschiedenen Instandhaltungsnormen der Anlagen

Fragen der Hygiene in Löschwasseranlagen werden in der ÖVGW Richtlinie W77 geklärt. Sie befindet sich derzeit (August 2012) noch in Überarbeitung. Inhaltlich werden sich jedoch die Punkte zur Löschwassertechnik nicht mehr ändern. Mit der Veröffentlichung sei noch 2012 zu rechnen.

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