Im Juli 2012 ist die technische Richtlinie Ortsfeste Löschwasseranlagen nass und trocken in neuer Fassung erschienen. Die Berücksichtigung der gestiegenen Ansprüche einwirkender Normen bildet den Mittelpunkt der Überarbeitung. Zum Überblick finden Sie hier das Inhaltsverzeichnis mit Hinweisen auf die wesentlichen Änderungen. Sie können die TRVB 128 S vom Bundesfeuerwehrband kaufen.
Einführung wesentlicher Grundbegriffe
Vertiefung ausgewählter Grundbegriffe
Glossar verwendeter Fachausdrücke; siehe TRVB 001A
Unterscheidung der Arten von Löschwasseranlagen übersichtsweise und kurze Beschreibung ihrer Funktionsweise:
Erstmals gibt es nun Anlagen die aus einer Kombination einer Nassen mit einer Trockenen Löschwasserleitung bestehen. Auch die Anlage 2a wurde neu eingeführt.
Die Einteilung der Anlagen besteht aus:
Anforderungen an Löschwasserleitungen und Armaturen, Löschwassereinspeisung und Noteinspeisung, Schlauchanschlussstelle, Be und Entlüftung, Entleerungseinrichtung, Wandhydranten, Sonderausführungen von Wandhydranten -- erstmals auch Schmalhydranten und Schaumhydranten --, Einbauvarianten, Einbaulagen, Türen / Türverschlüsse, Kennzeichnung, usw.
Der anlagentechnische Teil, die sogenannte Löschwassertechnik, wurde detaillierter spezifiziert, um die Erfüllung zeitgemäßer Anforderungen zu gewährleisten. Dazu zählen die Punkte:
Komplette Überarbeitung des Punktes: Vorgabe von neuen minimalen und maximalen Drücken und Unterteilung in die verschiedenen Löschwasseranlagen
Komplette Überarbeitung des Punktes: Unterteilung in die verschiedenen Löschwasseranlagen
Komplette Überarbeitung des Punktes: Unterteilung in die verschiedenen Löschwasseranlagen
Neuer Punkt: Abfuhr von Wasser aus dem täglichen und Probebetrieb
Neuer Punkt: Gründe für eine neuerliche Abschlussprüfung
Neuer Punkt: Verpflichtung zum Führen eines Kontrollbuches
Komplette Überarbeitung des Punktes: Unterteilung
Fragen der Hygiene in Löschwasseranlagen werden in der ÖVGW Richtlinie W77 geklärt. Sie befindet sich derzeit (August 2012) noch in Überarbeitung. Inhaltlich werden sich jedoch die Punkte zur Löschwassertechnik nicht mehr ändern. Mit der Veröffentlichung sei noch 2012 zu rechnen.